Berufsbild / Dr. Markus Moser

 

 

BERUFSBILD

Das Berufsbild des Anwaltes ist gekennzeichnet von strengen – dem Schutz der Klienten dienenden – Standesregeln. Anbei ein Auszug aus der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Für nähere Informationen hierzu siehe: www.oerak.at

RECHTE & PFLICHTEN

Die meisten Menschen haben nur eine unklare Vorstellung vom tatsächlichen Leistungsspektrum eines Rechtsanwaltes.

Der Rechtsanwalt ist Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt.

Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwaltes erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.

Grundstein der Arbeit des Anwaltes ist das Vertrauen seines Klienten. Neben dem vorausgesetzten Fachwissen sind Diskretion und vor allem auch die Loyalität dem Mandanten gegenüber, sowie ein hohes Berufsethos, entscheidend für den Erfolg. Zudem unterliegen Anwälte einer gesetzlich geschützten Verschwiegenheitspflicht sowie strenger Standesvorschriften zum Schutz der Klienten.


RECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT

Rechtsanwälte, die gegen Berufspflichten oder das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes verstoßen, haben sich vor dem Disziplinarrat ihrer Rechtsanwaltskammer zu verantworten.
Die Strafbefugnis des Disziplinarrates geht bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte.
Daneben unterliegen Rechtsanwälte auch der straf- und zivilrechtlichen Verantwortung.


DIE RECHTSANWALTSKANZLEI

Jeder Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet in seiner Kanzlei den gängigen Standard an modernster Kommunikationstechnik zur Verfügung zu haben, um per elektronischem Rechtsverkehr mit Gericht kommunizieren zu können.

HONORAR & TARIFE

Der einzelne Anwalt lebt vom guten Ruf seiner Arbeit. Es schützen ihn weder Gebietsschutz noch Konkurrenzverbot. Wesentlich für seine Arbeit ist das Vertrauen seiner Klienten, denn nur wenn Sie sein Honorar als fair empfinden, werden Sie ihn weiterempfehlen.


DIE KOSTEN

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, bei Beginn der Zusammenarbeit eine schriftliche Vereinbarung über die Berechnungsgrundlage und die Tarifsätze der Honorierung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zu treffen. Denn das Honorar zwischen Ihnen und dem Anwalt Ihrer Wahl kann frei vereinbart werden.

Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich, als Anhaltspunkt können das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) herangezogen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu fixieren.
Provisionen und Maklerlohn zu verrechnen sind dem Rechtsanwalt ausnahmslos untersagt.

Auf jeden Fall wird Ihr Anwalt Sie – wenn Sie das wünschen - vor jedem wichtigen Schritt darüber informieren, mit welchen Kosten Sie dabei zu rechnen haben. Ob Sie eine bestimmte Vorgangsweise wählen oder auch darauf verzichten wollen, entscheiden zuletzt immer Sie selbst.
Generell kann aber gesagt werden, dass die Höhe des Honoraranspruches des Anwaltes mit der Höhe und der Wichtigkeit und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen steigt.


WER ZAHLT WANN?

Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei dem Gewinner die Kosten zu ersetzen.
In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde. Im Strafverfahren findet ein teilweiser Kostenersatz im Falle des Freispruches statt.

Sicher eine gute Investition für den Fall der Fälle ist eine Rechtsschutzversicherung. Sie gewährleistet, dass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie unverschuldet vor Gericht müssen. Details klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung.  

„(Anmerkung: Die Rechtsschutzversicherungsverträge sehen in der Regel eine freie Anwaltswahl vor, sodass Sie nicht an den von Ihrer Versicherung genannten Rechtsanwalt gebunden sind.)“

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