BERUFSBILD
Das Berufsbild des Anwaltes ist gekennzeichnet von strengen –
dem Schutz der Klienten dienenden – Standesregeln. Anbei ein
Auszug aus der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.
Für nähere Informationen hierzu siehe:
www.oerak.at
RECHTE & PFLICHTEN
Die meisten Menschen haben nur eine unklare Vorstellung vom tatsächlichen
Leistungsspektrum eines Rechtsanwaltes.
Der Rechtsanwalt
ist Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten.
Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung
(RAO) gesetzlich geregelt.
Das
Vertretungsrecht eines Rechtsanwaltes erstreckt sich auf alle Gerichte
und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis
zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen
und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten
Angelegenheiten.
Grundstein
der Arbeit des Anwaltes ist das Vertrauen seines Klienten. Neben
dem vorausgesetzten Fachwissen sind Diskretion und vor allem auch
die Loyalität dem Mandanten gegenüber, sowie ein hohes
Berufsethos, entscheidend für den Erfolg. Zudem unterliegen
Anwälte einer gesetzlich geschützten Verschwiegenheitspflicht
sowie strenger Standesvorschriften zum Schutz der Klienten.
RECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT
Rechtsanwälte,
die gegen Berufspflichten oder das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes
verstoßen, haben sich vor dem Disziplinarrat ihrer Rechtsanwaltskammer
zu verantworten.
Die Strafbefugnis des Disziplinarrates geht bis zur Streichung von
der Liste der Rechtsanwälte.
Daneben unterliegen Rechtsanwälte auch der straf- und zivilrechtlichen
Verantwortung.
DIE RECHTSANWALTSKANZLEI
Jeder
Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet in seiner Kanzlei den gängigen
Standard an modernster Kommunikationstechnik zur Verfügung
zu haben, um per elektronischem Rechtsverkehr mit Gericht kommunizieren
zu können.
HONORAR & TARIFE
Der einzelne Anwalt lebt vom guten Ruf seiner Arbeit. Es schützen
ihn weder Gebietsschutz noch Konkurrenzverbot. Wesentlich für
seine Arbeit ist das Vertrauen seiner Klienten, denn nur wenn Sie
sein Honorar als fair empfinden, werden Sie ihn weiterempfehlen.
DIE KOSTEN
Es
ist in jedem Fall empfehlenswert, bei Beginn der Zusammenarbeit
eine schriftliche Vereinbarung über die Berechnungsgrundlage
und die Tarifsätze der Honorierung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens
zu treffen. Denn das Honorar zwischen Ihnen und dem Anwalt Ihrer
Wahl kann frei vereinbart werden.
Die
Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich,
als Anhaltspunkt können das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) herangezogen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu fixieren.
Provisionen und Maklerlohn zu verrechnen sind dem Rechtsanwalt ausnahmslos
untersagt.
Auf
jeden Fall wird Ihr Anwalt Sie – wenn Sie das wünschen
- vor jedem wichtigen Schritt darüber informieren, mit welchen
Kosten Sie dabei zu rechnen haben. Ob Sie eine bestimmte Vorgangsweise
wählen oder auch darauf verzichten wollen, entscheiden zuletzt
immer Sie selbst.
Generell kann aber gesagt werden, dass die Höhe des Honoraranspruches
des Anwaltes mit der Höhe und der Wichtigkeit und Schwierigkeit
der zu erbringenden Leistungen steigt.
WER ZAHLT WANN?
Im
Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei
dem Gewinner die Kosten zu ersetzen.
In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und
bei einzelnen Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat
erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten
Kostenersatz von der Behörde. Im Strafverfahren findet ein
teilweiser Kostenersatz im Falle des Freispruches statt.
Sicher eine
gute Investition für den Fall der Fälle ist eine Rechtsschutzversicherung.
Sie gewährleistet, dass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn
Sie unverschuldet vor Gericht müssen. Details klären Sie
bitte mit Ihrer Versicherung.
„(Anmerkung:
Die Rechtsschutzversicherungsverträge sehen in der Regel eine
freie Anwaltswahl vor, sodass Sie nicht an den von Ihrer Versicherung
genannten Rechtsanwalt gebunden sind.)“
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